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Personenstandsregister ab 1874

Standesamtliche Personenstandsregister werden in der Provinz Westfalen wie in ganz Preußen seit dem 1.10.1874 geführt (im Fürstentum Lippe seit dem 1.1.1876). Es gibt Geburten-, Ehe- und Sterberegister, seit 2001 auch Lebenspartnerschaftsregister. Die Register werden jahrgangsweise geführt, neben den eigentlichen Registern auch so genannte Sicherungsregister (Nebenregister, Zweitschriften).

Im Laufe der Zeit änderten sich immer wieder die Vorschriften, welche Informationen in den einzelnen Einträgen enthalten sein mussten. Nachträge und Randvermerke zu den einzelnen Eintragungen werden als "Beischreibungen" bezeichnet, auch sie können wichtige Informationen enthalten.

Die Standesamtsbezirke konnten eine oder mehrere Gemeinden umfassen, im Laufe der Zeit gab es auch immer wieder Änderungen der Zuständigkeiten. Seit der kommunalen Gebietsreform 1969/75 entsprechen sie den heutigen Gemeinden und Städten.

Seit 2009 gilt in Nordrhein-Westfalen folgende gesetzliche Regelung: Die Personenstandsregister werden nach Ablauf bestimmter Verwahrungsfristen vom Standesamt geschlossen und dann vom jeweiligen Stadt- oder Gemeindearchiv übernommen. Sie werden damit zu Archivalien und für die Benutzung frei zugänglich und zwar:

  • Geburtenregister nach 110 Jahren
  • Eheregister nach 80 Jahren
  • Sterberegister nach 30 Jahren

Sind in einem Band mehrere Jahrgänge enthalten, was bei kleineren Standesamtsbezirken gelegentlich vorkommt, ist in diesem Zusammenhang der jeweils jüngste enthaltene Jahrgang entscheidend.

Die gleichen Fristen gelten auch für die jeweiligen Sammel- bzw. Beiakten, die von den meisten Stadt- und Gemeindearchiven ebenfalls komplett übernommen werden, von einigen dagegen nur teilweise, nach unterschiedlichen Kriterien. In diesen Akten finden sich Dokumente, die im Zusammenhang mit einer Entragung in die Register beigebracht wurden. Ihr Aussagewert kann weit über den eigentlichen Registereintrag hinausgehen.

Die Sicherungsregister bzw. Zweitschriften der Personenstandregister werden vom Personenstandsarchiv Westfalen-Lippe übernommen, das Teil des Landesarchivs NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe in Detmold ist (also auch die Register aus den Regierungsbezirken Arnsberg und Münster, für deren Behörden sonst die Abt. Westfalen in Münster zuständig ist). Die Randvermerke bzw. Beischreibungen sind in den Sicherungsregistern nicht so vollständig wie in den Erstregistern.

Das Landesarchiv hat mit der Digitalisierung und Online-Stellung der Sicherungsregister begonnen (siehe Weblinks). Bis alle Register online verfügbar sind, wird es aber noch einige Jahre dauern.

Innerhalb der Verwahrfristen der Personenstandsregister gilt weiterhin, dass die Standesämter nur Auskünfte über die unmittelbaren Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) des Anfragenden erteilen bzw. Auszüge aus den Personenstandsregistern anfertigen.


Personenstandsregister online

Die Landesarchiv-Abteilung OWL in Detmold ist dabei, die Sterberegister der Jahre 1874 bis 1938 für ganz Westfalen-Lippe in digitalisierter Form online zu stellen. Der Regierungsbezirk Münster ist bereits abgeschlossen, der Regierungsbezirk Arnsberg weitgehend (Stand Oktober 2020). Parallel dazu erstellt der kommerzielle Anbieter MyHeritage einen Index zu den Sterberegistern, der das Auffinden der einzelnen Urkunden erheblich erleichtert und aktuell für den Regierungsbezirk Münster existiert.

Digitalisate der Sterberegister 1874-1938 (frei zugänglich)

Namenindex zu den Sterberegistern 1874-1938 (kostenpflichtiges Angebot)
siehe dazu die Hinweise von Volker Wilmsen: PDF / YouTube

Volker Hirsch vom Landesarchiv NRW stellte uns freundlicherweise diese Bedienungsanleitung zur Verfügung:

In den letzten Tagen haben uns verschiedene Anrufe oder Emails erreicht von Familienforscherinnen und Familienforschern, die sich über die Umständlichkeit des neuen Portals beklagten. Daher möchte ich im Folgenden einige Hinweise zur Nutzung des Portals geben und für die Möglichkeiten des neuen Portals werben:

Sie suchen zum Beispiel nur digitalisierte Personenstandsregister eines Standesamtes. Hier gibt es zwei Wege:

1)

Der schnellste Weg führt über die Schlagwortsuche. Suchen Sie z.B. nach den digitalisierten Personenstandsregistern des Standesamtes Ahaus, dann nutzen Sie die Schlagwortsuche: Wählen Sie

> Nur Verzeichnungseinheiten

> Nur mit Digitalisat

> Suchbegriff: Ahaus *register

Gegebenenfalls können Sie die Ergebnisliste noch auf die Abt. OWL eingrenzen. Sie erhalten eine Liste der vorhandenen Bände und können sofort aus der Ergebnisliste die Digitalisate öffnen (durch Klicken des im Bild rot umrandete Symbols).

2)

Der zweite Weg führt über die Übersicht der digitalisierten Bestände. Diese findet sich hier:

Link

Unter der Überschrift „Digitalisate Westfalen-Lippe“ finden Sie eine Liste der digitalisierten Bestände. Die Bestände enthalten die Personenstandregister der Standesämter eines Kreises bzw. einer kreisfreien Stadt. Hinterlegt sind die Links zum jeweiligen Findbuch. Innerhalb des Findbuchs (in der Einleitung zum Findbuch finden Sie nützliche Hinweise zu den Standesämtern) müssen Sie zum gesuchten Standesamt und zu den Sterberegistern navigieren. Dort angekommen ist es leider noch nötig, ein einzelnes Register auszuwählen, damit der Link zum Digitalisat (im Bild das rot umrandete Symbol) sichtbar wird. Wenn Sie einen Klassifikationspunkt („Sterbefälle“) im linken Fenster aufrufen, erscheinen bereits im rechten Fenster die Verzeichnungseinheiten, aber der Link zum Bild wird aber erst sichtbar, wenn Sie die einzelne Verzeichnungseinheit im linken Fenster auswählen.

Beste Grüße und viel Erfolg bei der Nutzung von archive.nrw.de
Volker Hirsch


Weitere Informationen auf unseren Seiten

Volker Wilmsen: Das neue Personenstandsgesetz und die Familienforschung (PDF)

Das Portal archive.nrw.de

Externe Links

Wikipedia-Artikel Personenstandsregister

Wikipedia-Artikel Personenstandsgesetz

Gemeindelexikon Westfalen 1887

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